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Zu Beginn des Schuljahres 2005/2006 ist in Nordrhein-Westfalen ein einheitliches Schulgesetz (SchulG) in Kraft getreten. Das SchulG ersetzt sieben alte Schulgesetze (und die Allgemeine Schulordnung - ASchO). Nach dem Regierungswechsel in NRW (2005) ist dieses SchulG durch das "Neue Schulgesetz" vom 27. Juni 2006 inhaltlich verändert worden, als einheitliches Schulgesetz aber erhalten geblieben. Als grundlegend - also unmittelbar die Schule betreffend - sind damit die folgenden Gesetze und Verordnungen zu nennen (neben weiteren Gesetzen, Erlassen und Verordnungen, die hier nicht vollständig aufgeführt werden können, in loser Folge aber auf dieser Seite berücksichtigt werden):

- Das Schulgesetz - SchulG

- Die Ausbildungs- und Prüfungsordnung Sekundarstufe I - APO S I

- Die Allgemeine Dienstordnung - ADO

Die Texte können Sie hier herunterladen:

Schulgesetz (pdf) [571 KB]

Ausbildungs- und Prüfungsordnung: APO S I [225 KB]
und die Verwaltungsvorschriften zur APO S I:
VVzAPOSI [397 KB]

Allgemeine Dienstordnung: ADO [114 KB]

Aktuelle und relevante Informationen zum Thema Schulrecht finden Sie auf der Seite des Schulministeriums:
Schulrecht
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Für die tägliche Arbeit benötigen Sie auch die Richtlinien und (Kern-) Lehrpläne der von Ihnen unterrichteten Fächer (online verfügbar beim Ritterbach-Verlag) und die daraus abgeleiteten schulinternen Lehrpläne, die die spezifischen schulischen Gegebenheiten (z.B. Stundentafel, fächerübergreifender Unterricht) berücksichtigen.
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In der Ordnung des Vorbereitungsdienstes und der Zweiten Staatsprüfung für Lehrämter an Schulen (OVP) wird die Ausbildung der ReferendarInnen geregelt:

OVP 2003 [100 KB]

Für den berufsbegleitenden Vorbereitungsdienst findet sich dies in der OVP-B:

OVP-B 2003 [97 KB]

Die Verwaltungsvorschrift zur OVP 2003 (BASS 20 – 03 Nr. 11.1) klärt weitere Einzelheiten (z.B. Zahl der Unterrichtsbesuche):

VVzOVP03 [22 KB]
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Die Rahmenvorgabe beschreibt und konkretisiert die Anforderungen in Schule und Seminar (u.a. durch die Benennnung der LehrerInnenkompetenzen):

Rahmenvorgabe für den Vorbereitungsdienst [36 KB]
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20.10.07

Neuer Erlass zur Gewaltprävention an Schulen
Ab sofort zeigen Schulleitungen Straftaten von Schülern in der Schule an. Zudem informiert die Polizei die Schulen über kriminelles Verhalten von Schülern außerhalb der Schule. "Schulleitungen können so gezielter schulinterne Schritte einleiten, um Straftaten vorzubeugen und zu unterbinden", betonte Schulministerin Barbara Sommer. Zur Verbesserung der Präventionsarbeit benennen Schulen, Polizei und erstmals auch die Justiz in ihren Bezirken feste Ansprechpartner, die sich regelmäßig treffen.
Die Pressemitteilung des Innenministeriums finden Sie hier:
(Mehr lesen im Archiv...)
Den Erlass finden Sie hier:
Erlass zur Jugendkriminalität [61 KB]
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